Auftragsbedingungen für online gebuchte Termine
samt Widerrufsrecht
1. Anwendungsbereich
Diese Auftragsbedingungen gelten nur im Zusammenhang mit der Vereinbarung bzw. dem Vertragsschluss
und der Durchführung von online gebuchten Videokonferenzen sowie online gebuchten Präsenzterminen in
den Kanzleiräumlichkeiten der Rechtsanwältin.
Abweichende Geschäfts- oder Auftragsbedingungen des Mandanten werden nicht Vertragsinhalt. Für
Folgeaufträge
kommen gesonderte Auftragsbedingungen (Allgemeine Auftragsbedingungen (AAB), abrufbar auf der
Website der Rechtsanwältin)
zur Anwendung. Diese Auftragsbedingungen stehen als pdf-Download zur Verfügung und können vom
Mandanten so dauerhaft auf
seinem Computer gespeichert werden. Die Beratung umfasst nicht die Beratung und Aufklärung
über wirtschaftliche
Fragen sowie Fragen betreffend Abgaben- und Steuerrecht sowie versicherungsrechtliche
Fragestellungen.
2. Verschwiegenheitsverpflichtung,
Interessenkollision
2.1. Die Rechtsanwältin ist zur Verschwiegenheit über alle ihr anvertrauten Angelegenheiten und
die ihr sonst in ihrer beruflichen Eigenschaft bekanntgewordene Tatsachen verpflichtet, deren
Geheimhaltung im Interesse ihres Mandanten gelegen ist.
2.2. Nur soweit dies zur Verfolgung von Ansprüchen der Rechtsanwältin (insbesondere Ansprüchen
auf Honorar der Rechtsanwältin) oder zur Abwehr von Ansprüchen gegen die Rechtsanwältin
(insbesondere Schadenersatzforderungen des Mandanten oder Dritter gegen die Rechtsanwältin)
erforderlich ist, ist die Rechtsanwältin von der Verschwiegenheitspflicht entbunden.
2.3. Dem Mandanten ist bekannt, dass die Rechtsanwältin aufgrund gesetzlicher Anordnungen in
manchen Fällen verpflichtet ist, Auskünfte oder Meldungen an Behörden zu erstatten, ohne die
Zustimmung des Mandanten einholen zu müssen; insbesondere wird auf die Bestimmungen zur
Geldwäsche- und Terrorismusfinanzierung hingewiesen sowie auf Bestimmungen des Steuerrechts (zB
Kontenregister- und Konteneinschaugesetz, GMSG etc).
2.4. Der Mandant kann die Rechtsanwältin jederzeit von der Verschwiegenheitsverpflichtung
entbinden. Die Entbindung von der Verschwiegenheit durch ihren Mandanten enthebt die
Rechtsanwältin nicht der Verpflichtung, zu prüfen, ob ihre Aussage dem Interesse ihres Mandanten
entspricht. Die Rechtsanwältin kann auch bei einer Entbindung dieser Pflicht ihre
Verschwiegenheit bewahren.
2.5. Die Rechtsanwältin hat zu prüfen, ob durch die Ausführung eines Mandats die Gefahr eines
Interessenkonflikts im Sinne der Bestimmungen der Rechtsanwaltsordnung besteht.
3. Angaben auf der Webseite
Um eine Beratung buchen zu können, ist die Eingabe von bestimmten personenbezogenen Daten auf
der Website (wie Name, E-Mail-Adresse) erforderlich. Diese müssen wahr und vollständig sein. Die
Angabe einer Rechtschutzversicherung zum Buchungszeitpunkt ist freiwillig, ebenso vorab Angaben zum
Sachverhalt.
4. Speicherung und Datenschutz
4.1. Die Daten werden erst gespeichert, wenn Sie auf den Button Termin kostenpflichtig buchen
klicken. Es gilt die Datenschutzerklärung der Rechtsanwältin, abrufbar unter Datenschutzerklärung.
4.2. Die Rechtsanwältin ist verpflichtet, die Akten für die Dauer von fünf Jahren ab Beendigung
des Mandats aufzubewahren.
5. Systemvoraussetzungen
Für die Durchführung der Videokonferenz benötigt der Mandant eine Internetverbindung zum Starten
der Videokonferenz sowie entsprechende Hard- und Software. Für deren Vorhandensein ist der Mandant
verantwortlich. Es wird darauf hingewiesen, dass diese Videotelefonie unter Umständen große Mengen
an Datenvolumen verbrauchen kann. Der Mandant trägt die Kosten und das Risiko für seinen
Internetdatenverkehr.
6. Vertragsabschluss
Durch Klicken des Button Termin kostenpflichtig buchen gibt der Mandant ein verbindliches
Angebot
zum Abschluss eines Vertrages über einen Beratungstermin mit der Rechtsanwältin ab. Diese ist
nicht verpflichtet das Angebot anzunehmen. Insbesondere wird in diesem Zusammenhang darauf
hingewiesen, dass Rechtsanwälte verpflichtet sind, vor Aufnahme eines neuen Auftrages zu überprüfen,
ob dieser Auftrag Interessenkollisionen im Zusammenhang mit einem bereits bestehenden Mandat der
Rechtsanwältin zur Folge hätte. Sollte eine solche Kollision vorliegen, so muss die Rechtsanwältin
den gebuchten Termin ablehnen. Der Mandant erhält nach durchgeführter Kollisionsprüfung ein
diesbezügliches E-Mail. Erst wenn die Rechtsanwältin dem Mandanten eine Terminbestätigung
übermittelt, wird dadurch der Auftrag angenommen.
7. Kosten, Zahlungsmodalität und
Rechtschutzversicherung
7.1. Der vereinbarte Termin wird zur angegebenen Pauschale in Höhe von EUR 165 brutto bzw. EUR
180 brutto (Aktion Check Dein Recht) verrechnet. Besteht zwischen der Rechtsanwältin und dem
Mandanten ein aufrechtes Mandat, so wird der vereinbarte Termin entsprechend der bestehenden
Honorarvereinbarung abgerechnet.
7.2. Im Anschluss an den Termin erhält der Mandant eine Rechnung über diesen Betrag auf
die von ihm bekanntgegebene E-Mail-Adresse. Das Zahlungsziel ist in der Rechnung enthalten.
7.3. Sofern der Mandant (Verbraucher) mit der Zahlung des gesamten oder eines Teiles des
Honorars
in Verzug gerät, hat er an die Rechtsanwältin Verzugszinsen in der gesetzlichen Höhe von 4% p.a.
zu zahlen. Ist der Mandant Unternehmer, so beträgt der gesetzliche Zinssatz 9,2
Prozentpunkte
über dem jeweiligen Basiszinssatz. Hat der Mandant den Zahlungsverzug verschuldet, so hat er der
Rechtsanwältin den darüber hinausgehenden tatsächlichen Schaden zu ersetzen. Darüber
hinausgehende gesetzliche Ansprüche (zB § 1333 ABGB) bleiben unberührt. Die Rechtsanwältin ist
insbesondere berechtigt, Mahnspesen in angemessener Höhe zu verrechnen.
7.4. Sofern der Mandant über eine Rechtschutzversicherung verfügt, wird die Rechtsanwältin um
rechtschutzmäßige Deckung ansuchen.
7.5. Bei Bekanntgabe einer Rechtschutzversicherung durch den Mandanten und Erwirkung
rechtschutzmäßiger Deckung für den Beratungstermin durch die Rechtsanwältin, wird die
Rechtsanwältin den ersten Beratungstermin direkt mit der Rechtschutzversicherung abrechnen.
7.6. Die Rechtsanwältin ist nicht verpflichtet, das Honorar von der Rechtsschutzversicherung
direkt einzufordern, sondern kann das gesamte Entgelt vom Mandanten begehren.
8. Haftung der Rechtsanwältin
8.1. Die Beratung dient der Ersteinschätzung der betreffenden Causa und kann nur auf
Basis der Informationen erfolgen, die der Mandant der Rechtsanwältin vor dem Termin bzw. während
des
Termines mitteilt. Eine gesamtheitliche Betrachtung des Sachverhalts bedarf regelmäßig einer
intensiveren rechtlichen Betrachtung des vollständigen Sachverhaltes über den
Erstberatungstermin hinaus.
8.2. Die Haftung der Rechtsanwältin ist der Höhe nach auf die bei Vertragsabschluss
typischerweise vorhersehbaren Schäden begrenzt. Obergrenze der Haftung ist jedenfalls die für
den konkreten Schadensfall zur Verfügung stehende Versicherungssumme. Die Rechtsanwältin haftet
nicht für leichte Fahrlässigkeit, es sei denn bei Personenschäden oder Schäden nach dem
Produkthaftungsgesetz. Gegenüber Unternehmern ist eine Haftung der Rechtsanwältin
zusätzlich für
entgangenen Gewinn, Drittschäden, mittelbare Schäden und/oder Folgeschäden sowie Schäden aus
leichter Fahrlässigkeit vollständig ausgeschlossen. Darüber hinaus wird die Beweislastumkehr
gemäß § 1298 ABGB zulasten der Rechtsanwältin ausdrücklich ausgeschlossen.
8.3. Die Rechtsanwältin haftet nur gegenüber ihrem Mandanten, nicht gegenüber Dritten. Der
Mandant ist verpflichtet, Dritte, die aufgrund des Zutuns des Mandanten mit den Leistungen der
Rechtsanwältin in Berührung geraten, auf diesen Umstand ausdrücklich hinzuweisen.
8.4. Die Haftungsbeschränkung in diesem Punkt gilt in gleichem Ausmaß für den Mandanten.
9. Widerrufsrecht für Verbraucher bei
Fernabsatzgeschäften
Sofern Sie Verbraucher sind, haben Sie das Recht, diesen Vertrag binnen vierzehn Tagen ab
Vertragsschluss ohne Angabe von Gründen zu widerrufen.
Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie mich
Mag. Christina Herzog, BSc
Rechtsanwältin
Rosental 57
5771 Leogang
Tel.: 0664 431 51 91
E-Mail: herzog@salzburg.lawyer
mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief, per E-Mail, SMS, Telefon) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.
Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
Sie können von mir auch verlangen, dass ich vor Ablauf der Widerrufsfrist für Sie tätig werden soll und Sie damit auf Ihr Widerrufsrecht verzichten. Wenn Sie die Durchführung eines Besprechungstermins vor Ablauf der vierzehntägigen Widerrufsfrist ausdrücklich wünschen, und ich Sie auf Ihr Widerrufsrecht hingewiesen habe, und Sie darüber hinaus von mir vor dem Termin eine Vertragszusammenfassung erhalten haben, so ist Ihr Widerrufsrecht bei vollständiger Erfüllung des Vertrages (also bei Abschluss der Durchführung des gewünschten Termins) erloschen.
Haben Sie verlangt, dass ich die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen soll, so habe ich dafür Anspruch auf eine angemessene Entlohnung. Diese ist abhängig vom Verhältnis des Teiles der erbrachten Dienstleistung im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistung.
Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden es an mich zurück:
Mag. Christina Herzog, BSc
Rechtsanwältin
Rosental 57
5771 Leogang
E-Mail: herzog@salzburg.lawyer
Hiermit widerrufe(n) ich/wir (*) den von mir/uns (*) abgeschlossenen Vertrag über die Erbringung der folgenden Dienstleistungen:
Bestellt am:
Name des/der Verbraucher(s):
Anschrift des/der Verbraucher(s):
Unterschrift des/der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier):
Datum:
___________
(*) Unzutreffendes streichen.
Ende der Widerrufsbelehrung
Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie mich
Mag. Christina Herzog, BSc
Rechtsanwältin
Rosental 57
5771 Leogang
Tel.: 0664 431 51 91
E-Mail: herzog@salzburg.lawyer
mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief, per E-Mail, SMS, Telefon) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.
Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
Sie können von mir auch verlangen, dass ich vor Ablauf der Widerrufsfrist für Sie tätig werden soll und Sie damit auf Ihr Widerrufsrecht verzichten. Wenn Sie die Durchführung eines Besprechungstermins vor Ablauf der vierzehntägigen Widerrufsfrist ausdrücklich wünschen, und ich Sie auf Ihr Widerrufsrecht hingewiesen habe, und Sie darüber hinaus von mir vor dem Termin eine Vertragszusammenfassung erhalten haben, so ist Ihr Widerrufsrecht bei vollständiger Erfüllung des Vertrages (also bei Abschluss der Durchführung des gewünschten Termins) erloschen.
Folgen des Widerrufs
Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, habe ich Ihnen alle Zahlungen, die ich von Ihnen erhalten
haben,
einschließlich allfälliger Lieferkosten
(mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der
Lieferung als die von uns angebotene, günstigste
Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag
zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren
Widerruf dieses Vertrags bei mir eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwende ich dasselbe
Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion
eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem
Fall
werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.
Haben Sie verlangt, dass ich die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen soll, so habe ich dafür Anspruch auf eine angemessene Entlohnung. Diese ist abhängig vom Verhältnis des Teiles der erbrachten Dienstleistung im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistung.
Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden es an mich zurück:
Muster-Widerrufsformular
FrauMag. Christina Herzog, BSc
Rechtsanwältin
Rosental 57
5771 Leogang
E-Mail: herzog@salzburg.lawyer
Hiermit widerrufe(n) ich/wir (*) den von mir/uns (*) abgeschlossenen Vertrag über die Erbringung der folgenden Dienstleistungen:
Bestellt am:
Name des/der Verbraucher(s):
Anschrift des/der Verbraucher(s):
Unterschrift des/der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier):
Datum:
___________
(*) Unzutreffendes streichen.
Ende der Widerrufsbelehrung
10. Kurzfristige Terminstornierung
10.1. Unbeschadet dem Widerrufsrecht gemäß Punkt 9. hat der Mandant das Recht spätestens bis 1
Stunde
vor dem vereinbarten Termin diesen Termin – ohne Angabe von Gründen - kostenfrei (ohne
Stornogebühren) zu stornieren.
10.2. Die Rechtsanwältin behält sich vor, insbesondere aufgrund kurzfristig anberaumter
Gerichtstermine, den vereinbarten Termin auch kurzfristig zu verschieben. Der Mandant ist davon
rechtzeitig in Kenntnis zu setzen.
11. Rechtswahl und Gerichtsstand
11.1. Die Rechtsanwältin erbringt die Beratung ausschließlich auf Basis österreichischem
Recht. EU-Recht gilt niemals als ausländisches Recht, wohl aber das Recht der Mitgliedstaaten.
11.2. Für Rechtsstreitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem durch die Auftragsbedingungen
geregelten Vertragsverhältnis wird die ausschließliche Zuständigkeit des sachlich zuständigen
Gerichtes am Sitz der Rechtsanwältin vereinbart, soweit dem nicht zwingendes Recht
entgegensteht. Wenn der Mandant Verbraucher ist und im Inland seinen Wohnsitz oder seinen
gewöhnlichen Aufenthalt hat oder im Inland beschäftigt ist, so kann der Mandant davon abweichend
nur vor jenen Gerichten geklagt werden, in deren Sprengel sein Wohnsitz, sein gewöhnlicher
Aufenthalt oder sein Ort der Beschäftigung liegt.
11.3. Verbraucher haben die Möglichkeit einer Streitbeilegung im Wege der
Online-streitbeilegungsplattform der EU, welche unter
diesem Link erreichbar ist,
oder bei nationalen Verbraucherschlichtungsstellen.
12. Schlussbestimmungen
12.1. Änderungen oder Ergänzungen dieser Auftragsbedingungen bedürfen zu ihrer Gültigkeit der
Schriftform.
12.2. Als Verbraucher im Sinne dieser Auftragsbedingungen gelten natürliche Personen, für die
das Mandat nicht zum Betrieb ihres Unternehmens im Sinne des § 1 Abs 1 Z 2 KSchG gehört.